Sommerzeit - Wespenzeit
Nun beginnt wieder die Zeit, in der bei Feuerwehren bzw. beim Notruf „Hilferufe“ eingehen, wenn in Haus, Wohnung oder Garten ein Wespen- oder Hornissennest festgestellt wird.
Deshalb möchten wir auch 2023 wieder informieren.
Auch wenn sich ein Nest in unmittelbarer Nähe befindet, ist ein „Miteinander“ in manchen Fällen möglich, wenn man einige Punkte beachtet.
- Wenn Sie die Flugbahn beobachten und darauf achten, dass diese nicht blockiert wird, können Sie es vermeiden oder einschränken, dass sich die Insekten andere Wege suchen.
- Vermeiden Sie hastige Bewegungen und Erschütterungen.
- Halten Sie kleine Kinder von Flugbahn und Einfluglöchern fern.
- Auf keinen Fall sollten Sie in Nestern herumstochern oder diese mit Wasser bespritzen, setzen Sie keine Insektenbekämpfungsmittel ein.
- Durch Bretter oder Tücher können Flugbahnen umgelenkt werden.
Da sich Wespen (dazu gehören auch die Hornissen) gerne auch in Hohlräumen oder z.B. Rollladenkästen ansiedeln, können Sie vorbeugen, in dem Sie bereits vorher mögliche Schlupflöcher abdichten. Bedenken Sie aber, dass derartige Hohlräume auch von nützlichen Insekten genutzt werden.
Bekämpfung - nur in besonderen Fällen
Ein solcher Fall kann z.B. dann vorliegen, wenn sich die Insekten im Bereich eines Kindergartens oder Spielplatzes angesiedelt haben und damit gerechnet werden kann, dass Kinder sich altersbedingt nicht entsprechend verhalten können.
Fühlen Sie sich durch die Insekten bedroht oder eingeschränkt sollte zunächst über die Möglichkeit einer Umsiedlung nachgedacht werden. Hierbei kann die Einschätzung eines Imkers hilfreich sein oder die Unterste Naturschutzbehörde beim Landratsamt Nürnberger Land kann Ihnen weiterhelfen: Link
Feuerwehr - nur wenn tatsächlich ein Notfall vorliegt
Zwar haben wir als Feuerwehr die Möglichkeit und Ausstattung, ein Wespen- oder Hornissennest zu beseitigen, jedoch dürfen auch wir nur in absoluten Notfällen tätig werden.
Im privaten Haus oder Garten bzw. innerhalb der Wohnung muss grundsätzlich eine Fachkraft (Insektenbekämpfer / Branchenbuch) in Anspruch genommen werden.
Die Kosten hierfür muss der Auftraggeber tragen.
Gleiches gilt im Übrigen für die Kosten eines Feuerwehreinsatzes.
Ein solcher Notfall im privaten Bereich kann vorliegen, wenn sich z.B. ein Nest im unmittelbaren Aufenthaltsbereich eines Allergikers oder im Rollladenkasten des Schlafzimmers eines bettlägerigen Patienten befindet.
Ein Wespennest, das im nicht bewohnten Bereich des Dachbodens festgestellt wurde, kann nicht als Notfall bezeichnet werden.
Wespen sind durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt!
Einzelne Arten, so auch die Hornisse, sind durch die Aufnahme in die Artenschutzverordnung sogar besonders geschützt. Ein Verstoß gegen die entsprechenden Vorschriften bzw. Verordnungen kann mit einem nicht unerheblichen Bußgeld geahndet werden!
Bei Hornissen dürfen wir grundsätzlich nicht tätig werden. In diesem Fall muss die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt verständigt werden, diese verständigen einen Umsetzer bzw. geben eine schriftliche Erlaubnis zur Beseitigung des Nestes.
NICHT selbst bekämpfen!
Gehen Sie nicht selbst gegen die Insekten vor – Chemikalien und andere Methoden können gefährliche Abwehrreaktionen der Tiere auslösen, mit denen Sie sich selbst und andere in Gefahr bringen können!
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